
Um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet zu entwickeln und zu lenken, stellt die Gemeinde Schalksmühle im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) auf.
Der Flächennutzungsplan regelt die Nutzungsart der Grundstücke anhand der langfristigen Ziele der Gemeindeentwicklung und trifft Aussagen zur städtebaulichen Entwicklung. Hierin erfolgt die Darstellung z. B. der Wohngebiete, Gewerbegebiete sowie der land- und forstwirtschaftlichen Flächen und er ist Vorgabe für die Bebauungspläne.
Die Bebauungspläne treffen für ihren Geltungsbereich gezielt verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Hierzu gehören z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Flächen, Straßenflächen, Grünflächen etc.. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind rechtsverbindlich und zudem Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Einzelheiten zu Baugenehmigungen und baugenehmigungsfreien Vorhaben finden Sie unter "ähnliche Produkte".
Eine Übersicht über die Bebauungspläne der Gemeinde finden sie unten.
Seit dem 01.02.2011 sind die Bauleitpläne der Gemeinde auch über das Geodatenportal des Märkischen Kreises einsehbar. Für den Aufruf des Geodatenportals nutzen sie bitte den nachstehenden Link.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |