Bild-Collage der Gemeinde Schalksmühle
 
Schnellsuche
Layout
Schrift: kleiner normal größer
Kontrast: normal hoher Kontrast

Kanalanschluss - Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Dichtheitsprüfung

Abwasserleitungen müssen dicht sein. Undichte Abwasserleitungen verschmutzen Grundwasser und Boden. Ebenso können defekte Rohre durch ungewollt eindringendes Grundwasser zu einer Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes und der Kläranlagen mit erheblichen finanziellen Folgen führen.

Deshalb hat der Gesetzgeber im § 61a Landeswassergesetz NRW die Dichtheit privater Abwasserleitungen gefordert. Informationen rund um das Thema Dichtheitsprüfung haben wir für Sie in unserem Infoflyer "Alle Hausanschlüsse dicht?" zusammen gefasst.

Rechtsgrundlagen

Landeswassergesetz NRW


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ähnliche Produkte:

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

6 SG Kanalbau und -unterhaltung


Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Telefon: 02355 / 84-0
Fax: 02355 / 84-299
TagUhrzeit
Montag:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zuständige Mitarbeiter/innen:

Herr Andreas Mikoleit
Telefon: 02355 / 84-267
Telefax: 02355 / 84-295
E-Mail: A.Mikoleit@schalksmuehle.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Herr Olaf Kunze
Telefon: 02355 / 84-281
Telefax: 02355 / 84-295
E-Mail: O.Kunze@schalksmuehle.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter