
Welche Regeln müssen bezüglich der Fahrerlaubnis beachtet werden ?
Bürgerbusfahrerinnen und -Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Die Altersgrenze für unsere Fahrerinnen und Fahrer in Schalksmühle ist 70 Jahre.
Die bisherige Fahrerlaubnis muss auf die neuen EU-Klassen umgestellt werden.
Beim zuständigen Straßenverkehrsamt wird eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Bürgerbusse erworben.
Erforderlich hierfür ist ein polizeiliches Führungszeugnis, der bisherige Führerschein, 2 Passfotos, der Personalausweis und der Nachweis über die ärztliche Untersuchung.
Diese ärztliche Untersuchung besteht aus dem Nachweis der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Die Untersuchung dieser Leistungsfähigkeit ist durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner durchzuführen.
Alle Kosten für die Erteilung der Fahrerlaubnis für den Bürgerbus trägt der Bürgerbusverein Schalksmühle.
Abschließend erfolgt eine Einweisung in das Fahrzeug, den Fahrplan und die Linie durch den Fahrdienstleiter des Bürgerbusvereins Schalksmühle und zusätzlich durch einen Verkehrsmeister der Märkischen Verkehrsgesellschaft.
Und dann kann es losgehen!